Eine Motion ist in der Schweiz ein parlamentarischer Vorstoss auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene, welcher die Regierung beauftragt, tätig zu werden.
Mit einer Motion verlangt ein Parlamentsmitglied von der Regierung, dass diese eine Gesetzesänderung, einen Beschluss nach eidgenössischem, kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeite oder eine bestimmte Massnahme ergreife. Dieser Auftrag ist verbindlich, wenn ihm das Parlament zustimmt.