Nabiximols

Allgemeine Angaben
Name Nabiximols[1] (USAN)
Andere Namen
  • Cannabidiol-Mischung mit Tetrahydrocannabinol
  • Eingestellter Cannabis sativa L.-Blätter-, Blüten-Dickextrakt
  • GW 1000
CAS-Nummer 56575-23-6
PubChem 44148067
ATC-Code N02BG10
Wirkstoffklasse Schmerzmittel
Verschreibungspflicht
Komponenten
Name Cannabidiol Tetrahydrocannabinol
Strukturformel
Summenformel C21H30O2 C21H30O2
CAS-Nummer 13956-29-1 1972-08-3

Nabiximols ist eine als Arzneistoff verwendete Pflanzenextraktmischung aus den Blättern und Blüten der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.).

Nabiximols enthält jeweils standardisierte Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) und unterlag betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Seit April 2024 unterliegt medizinisches Cannabis und damit auch Nabiximols in Deutschland nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz.[2] Der Extrakt ist der Wirkstoff eines in Großbritannien, Dänemark, Tschechien und Deutschland zugelassenen Arzneimittels, um spastische Symptome bei Patienten mit Multipler Sklerose im Rahmen einer Zusatzbehandlung zu verbessern. In Kanada umfasst die Zulassung die begleitende Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei Multipler Sklerose und die Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt.[3][4] Weitere Anwendungsgebiete, insb. die Behandlung von Schmerzen bei Krebs, befinden sich in der klinischen Prüfung.[5]

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  2. Julia Borsch: Cannabis kein BtM mehr – was heißt das für die Fertigarzneimittel? 26. März 2024, abgerufen am 6. Oktober 2024.
  3. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen factsheet2005.
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