Nachbarschaftswache

Ein auf eine Nachbarschaftswache hinweisendes Warnschild
Englischsprachiges Nachbarschafts­wachen­schild

Eine Nachbarschaftswache ist eine privat organisierte Gruppe von Bürgern, die auf freiwilliger Basis in ihrer Nachbarschaft Vandalismus und sonstige Kriminalität zu verhindern sucht. Dabei betreibt sie ihrem Selbstverständnis nach keinen Vigilantismus: Ihre Mitglieder sollen bei verdächtigen Vorkommnissen nicht anstelle des Staates einschreiten, sondern die Behörden informieren. Die Mitglieder sind weder staatlich bestellt noch stehen ihnen Befugnisse zu, die über die Rechte jedes anderen Bürgers (zum Beispiel Notwehr) hinausgehen. Auch Waffen dürfen sie nur tragen, soweit dies in dem jeweiligen Land auch sonst zulässig ist.

Dieses Konzept ist nicht zu verwechseln mit dem deutschen Freiwilligen Polizeidienst bzw. der Sicherheitswacht (Bayern u. a.), der Teil der regulären Landespolizei oder zumindest ihr unterstellt ist. Nachbarschaftswachen sind auch von den historischen, paramilitärischen Bürgerwehren abzugrenzen.


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