Nationalratswahlordnung

Basisdaten
Titel: Nationalrats-Wahlordnung 1992
Langtitel: Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates
Abkürzung: NRWO
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Öffentliches Recht
Fundstelle: BGBl. Nr. 471/1992
Datum des Gesetzes: 4. August 1992
Inkrafttretensdatum: 1. Mai 1993
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 101/2022
Gesetzestext: NRWO
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO)[1], umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXVII. GP) geregelt ist. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat (kurz: Nationalratsabgeordnete), diese werden über die vor der Wahl bei der Bundeswahlbehörde und den Landeswahlbehörden eingereichten Wahlvorschläge der antretenden Parteien gewählt, deren Anzahl sich jeweils aus den aus der Wahl zufallenden Mandaten ergibt.

  1. Nationalrats-Wahlordnung 1992 (in der geltenden Fassung) , BGBl Nr. 471/1992 (Fassung bei Verlautbarung)

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