Basisdaten | |
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Titel: | Nationalrats-Wahlordnung 1992 |
Langtitel: | Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates |
Abkürzung: | NRWO |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Öffentliches Recht |
Fundstelle: | BGBl. Nr. 471/1992 |
Datum des Gesetzes: | 4. August 1992 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Mai 1993 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 101/2022 |
Gesetzestext: | NRWO |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Das österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO)[1], umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXVII. GP) geregelt ist. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat (kurz: Nationalratsabgeordnete), diese werden über die vor der Wahl bei der Bundeswahlbehörde und den Landeswahlbehörden eingereichten Wahlvorschläge der antretenden Parteien gewählt, deren Anzahl sich jeweils aus den aus der Wahl zufallenden Mandaten ergibt.