Als Neukamerun wurde ein Gebiet in Zentralafrika bezeichnet, das infolge der Zweiten Marokkokrise durch das sogenannte Marokko-Kongo-Abkommen vom 4. November 1911 von Frankreich als Kompensation für koloniale Aktivitäten in Marokko an das Deutsche Kaiserreich abgetreten und an die deutsche Kolonie Kamerun angegliedert wurde.