Niedriglohn

Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Liegt sie darunter, ist dem Arbeitnehmer trotz Voll-Erwerbstätigkeit eine angemessene Existenzsicherung nicht gewährleistet.[1]

  1. Claus Schäfer: Geringe Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 77.

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