Nominalismus (Recht)

In der Rechtsphilosophie hebt der Begriff Nominalismus vor allem die Benennung der rechtstheoretisch zu verarbeitenden Sachverhalte hervor. Ähnlich wie in der allgemeinen Philosophie wendet er sich damit gegen die Vorstellung, die zu beurteilenden Dinge, Sachverhalte oder Ideen hätten eine Art universale Realität (Universalienrealismus).[1]

  1. Ausführlich dazu Thomas Kupka: Verfassungsnominalismus. Hermeneutische Überlegungen zum Problem sprachlicher Benennungen im Recht. In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Band 97, 2011, S. 44–77 (ssrn.com [PDF; abgerufen am 14. Dezember 2013]).

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