In der Rechtsphilosophie hebt der Begriff Nominalismus vor allem die Benennung der rechtstheoretisch zu verarbeitenden Sachverhalte hervor. Ähnlich wie in der allgemeinen Philosophie wendet er sich damit gegen die Vorstellung, die zu beurteilenden Dinge, Sachverhalte oder Ideen hätten eine Art universale Realität (Universalienrealismus).[1]