Mit Novelle wird in der Gesetzgebungslehre ein Änderungsgesetz bezeichnet, das ein oder auch mehrere andere bereits bestehende Gesetze in einzelnen Teilen abändert. Der Vorgang bzw. die Schritte zu seiner Vorbereitung werden Novellierung genannt.
Technisch geschieht dies so, dass nur einzelne Textteile ausgetauscht, neu eingefügt oder aufgehoben werden. Der Inhalt einer Novelle könnte vereinfacht etwa so lauten:
Da im Allgemeinen nur der in einem Gesetzblatt veröffentlichte Text die authentische Fassung ist, besteht ein geltendes Gesetz aus einer Stammfassung (der Erstverlautbarung) und den unter Umständen zahlreichen Novellen. Für den Rechtsalltag werden konsolidierte Fassungen verwendet, in denen alle Novellen zum aktuellen Stand zusammengefasst werden. In Österreich gibt es das Verfahren der Wiederverlautbarung, um eine konsolidierte Fassung als Vereinfachung zu verkünden. Eine entsprechende Funktion erfüllt in Deutschland eine Neubekanntmachung.
Umfangreichere Novellen, die gleichzeitig mehrere Gesetze ändern, werden oft in mehrere Artikel gegliedert, von denen jeder die Änderungen eines einzelnen Gesetzes zusammenfasst. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem „Artikelgesetz“. Änderungsgesetze im Bereich des deutschen Bundesrechts beispielsweise sind fast ausnahmslos in Artikel untergliedert, selbst wenn nur ein Gesetz geändert wird.