Ein Oberleitungsmast oder Fahrleitungsmast ist ein Mast als Stützpunkt der Oberleitung von elektrifizierten Bahnen oder Oberleitungsbusstrecken. In Deutschland beträgt der Maximalabstand bei Kettenwerksfahrleitungen zwischen zwei Stützpunkten 80, der Regelabstand auf Schnellfahrstrecken 60 Meter.