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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Odal (Begriffsklärung) aufgeführt.
Als Odal bezeichnet man heute in Nordeuropa und auf den Orkney (hier Udal law genannt) den Teil des Grundbesitzes, der sich im Mittelalter über lange Zeit oder über Generationen im Besitz einer Familie befand und damit dem Odalsrecht unterlag.