Eine offene Beziehung oder offene Partnerschaft bezeichnet eine Beziehung (gewöhnlich zwischen zwei Personen), in der die Beteiligten voneinander wissentlich die Freiheit haben, auch andere Partner, insbesondere Sexualpartner, zu haben. Ist ein Paar, das eine offene Beziehung vereinbart hat, verheiratet, handelt es sich um eine offene Ehe. Offene Beziehungen erweitern das Konzept der Selbstbestimmung von Individuen auf die sexuelle Selbstbestimmung und stehen insofern in Konflikt mit konventionellen Erwartungen an Beziehungen und Moralvorstellungen.[2]
Die Entscheidung zum Öffnen bzw. Offenhalten einer Beziehung beruht in der Regel auf der Polygamie mindestens eines Partners. Führt jemand mit seinem „Seitensprung“ (bzw. mit mindestens einem seiner „Seitensprünge“) nicht bloß eine Sexbeziehung, sondern ebenfalls eine Liebesbeziehung, spricht man zusätzlich von Polyamorie dieser Person. Falls Polyamorie im gegenseitigen Einvernehmen der Partner ausgelebt wird, spricht man daher statt von einer „offenen Beziehung“ eher von einer „polyamoren Beziehung“.