Offizier im Generalstabsdienst (i. G.) bezeichnet in Deutschland einen Offizier der Bundeswehr, der auf einem Dienstposten für Stabsoffiziere, der als Generalstabsdienstposten ausgewiesen ist, verwendet wird. Der Großteil der Offiziere im Generalstabsdienst hat eine Generalstabsausbildung durchlaufen.