Opiumtinktur (lateinisch Tinctura Opii) ist eine alkoholische Lösung von Opium. Sie wurde bis ins frühe 20. Jahrhundert häufig verordnet, heute nur noch selten. Bis ins 19. Jahrhundert wurde sie auch als Laudanum, Mohnsaft (Laudanum liquidum) oder Meconium (auch Mecon[1]) bezeichnet.
Sie wird als Ausgangsstoff für ein in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel (Magistralrezeptur) verwendet. Opiumtinktur ist auch als Fertigarzneimittel verfügbar. Opiumtinktur unterliegt den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Sie kann als Zweitlinientherapie (Second-Line-Therapie) zur Ruhigstellung des Darmes bei schweren Diarrhoen verschrieben werden, wenn nach Abschluss der ersten Behandlung (Erstlinientherapie) ein Therapieerfolg ausbleibt.