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Ordnungsrecht
Ordnungsrecht
bezeichnet:
Verwaltungsrecht zur Gefahrenabwehr, siehe
Polizei- und Ordnungsrecht
rechtliche Verbote und Gebote, oft im Gegensatz zu Marktinstrumenten, vor allem im Umweltrecht, siehe
Umweltpolitik#Ordnungsrecht
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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