Der Osterhusische Akkord ist eine von Enno III. am 21. Mai 1611 in Osterhusen unter Vermittlung der niederländischen Generalstaaten unterzeichnete Vereinbarung mit den revoltierenden ostfriesischen Ständen der Grafschaft Ostfriesland. Der Osterhusische Akkord bestätigte noch einmal vorangehende Landesverträge und schrieb die Hoheit der Stände in Gesetzgebung, Steuererhebung und Rechtsprechung fest. Seine Bestimmungen regelten das Verhältnis zwischen Graf und Ständen (sowie insbesondere der Stadt Emden).