Palatin (Ungarn)

Das Amt des Palatin (lateinisch comes palatii, comes palatinus, später: palatinus (regni); ungarisch nádorispán/ nádor; slowakisch nádvorný župan/ nádvorný špán, später: palatín / nádvorník, kroatisch palatin oder dvorjanik) war während der gesamten Existenz des Königreichs Ungarn das nominell höchste Amt im Königreich.

Das entsprechende Amt wurde höchstwahrscheinlich im 10. oder 11. Jahrhundert nach dem Vorbild Großmährens übernommen. Ursprünglich war der Palatin der Verwalter des königlichen Hofes, ab dem Ende des 12. Jahrhunderts war er der Vertreter des Königs, insbesondere als oberster Richter (vor allem auf dem Land). Ab dem Ende des 14. Jahrhunderts war er auch königlicher Statthalter. Im Mittelalter wurde der Palatin auf Zeit bestellt (vom König vorgeschlagen, vom Landtag gebilligt), ab 1526 lebenslang. Im 16. bis 18. Jahrhundert war er unter anderem auch Vorsitzender des Landtages. Erzherzog Stefan von Österreich legte das Amt des Palatins 1848 nieder, danach wurde es nicht mehr ausgeübt.


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