Parteivorsitzender (in der Schweiz Parteipräsident, bei bürgerlichen Parteien in Österreich auch Parteiobmann bzw.[1] Parteiobfrau), bei Parteien, in denen er eher als primus inter pares auftritt, auch Parteisprecher (vergl. Bundessprecher), ist der leitende Parteifunktionär, der als Vorsitzender eine politische Partei nach außen repräsentiert und faktisch oft auch führt. In der Fach- und auch Alltagssprache wird die Bezeichnung Parteichef synonym oder als Oberbegriff verwendet.[2] Er ist Mitglied des jeweiligen Parteivorstandes.