Die Passierscheinabkommen waren Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin (West) und der Regierung der DDR. Nach dem Mauerbau waren Ost- und West-Berliner aufgrund des Kalten Krieges zwischen beiden deutschen Staaten 28 Monate lang ohne persönlichen Kontakt.
Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler der Senatsverwaltung in West-Berlin Horst Korber und der DDR-Staatssekretär Erich Wendt ein Passierscheinprotokoll, das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. Verhandlungsführer 1965/1966 für die DDR war Staatssekretär Michael Kohl. Nach dem Auslaufen des letzten Passierscheinabkommens zu Pfingsten 1966 konnten West-Berliner nur ab Oktober 1966 aufgrund der Entscheidung einer seit 1964 existierenden Härtestelle in seltenen „dringenden Familienangelegenheiten“ nach Ost-Berlin einreisen.
Das Viermächteabkommen über Berlin (unterzeichnet am 3. September 1971) trat mit Unterzeichnung des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft. Ab dann ermöglichte der „Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR“ den West-Berlinern jederzeit Besuche Ost-Berlins und der DDR.