Passierscheinabkommen

Protokoll des Passier­schein­abkommens vom 17. Dezember 1963 mit den Unterschriften von Erich Wendt (links) und Horst Korber (rechts)

Die Passierscheinabkommen waren Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin (West) und der Regierung der DDR. Nach dem Mauerbau waren Ost- und West-Berliner aufgrund des Kalten Krieges zwischen beiden deutschen Staaten 28 Monate lang ohne persönlichen Kontakt.

Am 17. Dezember 1963 unterzeichneten der Unterhändler der Senatsverwaltung in West-Berlin Horst Korber und der DDR-Staatssekretär Erich Wendt ein Passierscheinprotokoll, das erste Passierscheinabkommen. Diesem folgten bis 1966 drei weitere. Verhandlungsführer 1965/1966 für die DDR war Staatssekretär Michael Kohl. Nach dem Auslaufen des letzten Passierscheinabkommens zu Pfingsten 1966 konnten West-Berliner nur ab Oktober 1966 aufgrund der Entscheidung einer seit 1964 existierenden Härtestelle in seltenen „dringenden Familienangelegenheiten“ nach Ost-Berlin einreisen.

Das Viermächteabkommen über Berlin (unterzeichnet am 3. September 1971) trat mit Unterzeichnung des Viermächte-Schlussprotokolls am 3. Juni 1972 in Kraft. Ab dann ermöglichte der „Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR“ den West-Berlinern jederzeit Besuche Ost-Berlins und der DDR.


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