Pelzzurichtung

Drei Zurichter an Dünnschneidemaschinen

Die Überführung der rohen Haut in Leder, also einen gegerbten, vor Fäulnis geschützten Zustand, wird in der Rauchwarenbranche als (Pelz‑)Zurichtung oder Rauchwarenzurichtung, österreichisch Rauwarenzurichtung, bezeichnet, der ähnliche Prozess in der Lederindustrie als Gerbung (Zurichtung dort: die Nachbearbeitung der Oberflächenstruktur). Ein seltener, wohl nicht mehr gebräuchlicher Begriff hierfür war lidern.[1]

Die weiterverarbeitenden Prozesse wie Färben, Scheren usw. werden unter dem Begriff (Pelz‑)Veredlung oder Rauchwarenveredlung zusammengefasst. Die Pelzzurichtung besteht im Entfleischen der Felle und einer anschließenden Behandlung mit Gerbstoffen und Fetten.[2]

  1. Alexander Tuma: Pelz-Lexikon. Pelz- und Rauhwarenkunde, Band XIX. Alexander Tuma, Wien 1950, S. 129, Stichwort „lidern“.
  2. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen IG Farben.

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