Pflichtausgaben

Pflichtausgaben (engl.: Mandatory Spending) bezeichnet eine Kategorie von Staatsausgaben, die aufgrund bereits existierender Gesetze für bestimmte Programme (Pflichtaufgaben) Jahr für Jahr ausgegeben werden muss.

Im EU-Haushalt werden all diejenigen Ausgaben, die aufgrund internationaler Verträge oder EU-Verträge anfallen als obligatorische Ausgaben bezeichnet.[1]

  1. obligatorische Ausgaben. In: Haushaltssteuerung.de. Abgerufen am 25. August 2024.

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