Pflichtausgaben (engl.: Mandatory Spending) bezeichnet eine Kategorie von Staatsausgaben, die aufgrund bereits existierender Gesetze für bestimmte Programme (Pflichtaufgaben) Jahr für Jahr ausgegeben werden muss.
Im EU-Haushalt werden all diejenigen Ausgaben, die aufgrund internationaler Verträge oder EU-Verträge anfallen als obligatorische Ausgaben bezeichnet.[1]