Klassifikation nach ICD-10 | |
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Q70.4 | Polysyndaktylie |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Als Polysyndaktylie (von altgriechisch πολύς polýs ‚viel‘, σύν syn ‚zusammen‘ und δάκτυλος dáktylos ‚Finger‘, häufiger auch Synpolydaktylie genannt)[1] wird eine angeborene körperliche Fehlbildung an Gliedmaßen (Dysmelie) von Fuß oder Hand bezeichnet, die durch das gleichzeitige Auftreten von Polydaktylie (Vorhandensein einer unüblich großen Anzahl von Fingern oder Zehen) und Syndaktylie (Zusammenwuchs von Fingern oder Zehen) charakterisiert ist.
Die Synpolydaktylie ist eine seltene erbliche Fehlbildung, die vorwiegend die dritte und vierte Zehe und den fünften Finger betrifft. Dabei kommt es zur vollständigen oder partiellen Duplikatur der betroffenen Finger und Zehen, aber nicht immer zu einer vollständigen Polydaktylie. Es sind keine Fehlbildungen außerhalb der Extremitäten assoziiert, es gibt keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.[2]
Weitere Synonyme sind: Polydaktylie, präaxiale, Typ 4; PPD4