Beispiel eines Postkriegbeleges von 1951: Die Notopfermarke – damals auf Sendungen in die BRD vorgeschrieben – wurde in der DDR beanstandet, wenn sie auf einer Postsendung entdeckt wurde. In diesem Fall erfolgte die Rücksendung mit entsprechendem Rahmenstempel als Hinweis auf die Art der Beanstandung.Beispiel eines Postkriegbeleges von 1971: Eine Marke der westdeutschen Bauwerkeserie 5 Pf. Stettin/Pommern auf einem Brief in die UdSSR wurde höchstwahrscheinlich wegen der Darstellung eines Gebäudes im polnischen Stettin (poln. Szczecin), das sich im sowjetisch beeinflussten Ostblock befand, und der Verwendung des deutschen Ortsnamens beanstandet – erkennbar der Retour-Stempel, mit dem der Brief von der sowjetischen Postdienststelle zurückgesandt wurde, und ein aufgeklebter Vermerk der Bundespost mit einer entsprechenden Gegenerklärung.
Als Postkrieg wird die Nichtakzeptanz von Sendungen durch das Postunternehmen eines Landes aus politischen Gründen bezeichnet. Hier ist entscheidend, dass Marken und Stempel oder andere offizielle postalische Merkmale auf der Sendung Grund der Beanstandung sind. Postämter des Empfängerlandes reagieren unterschiedlich auf beanstandeten Postsendungen beispielsweise durch Schwärzung der postalischen Merkmale, Forderung einer Nachgebühr oder Rücksendung des Poststücks.