Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer wissenschaftlichen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat. Die Bezeichnung geht auf das lateinische Wort privatus („eigenständig“) zurück. Privatdozenten sind zur selbständigen und alleinverantwortlichen akademischen Lehre berechtigt; sie gelten in einigen deutschen Bundesländern als Hochschullehrer und dürfen in der Regel auch Doktoranden betreuen. Es wird durch die Bezeichnung Privatdozent kein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis begründet.
In Österreich verliehen Universitäten bis 2003 mit der Habilitation die Lehrbefugnis als Universitätsdozent (Univ.-Doz.), was immer wieder zu Verwechslungen mit der Verwendung des Begriffs für Beamte führte. Erst 2004 wurde die Bezeichnung Privatdozent auch in Österreich eingeführt. Damit wurde die Lehrbefugnis (als Privatdozent) von der Beamtenstellung (Univ.-Doz.) auch begrifflich unterschieden.