Prozess Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS

Schlussworte der Angeklagten am 22. September 1947.
Am Mikrofon Oswald Pohl. Weitere Angeklagte, links von Pohl:
August Frank, Heinz Fanslau, Hans Lörner (vordere Reihe);
Franz Eirenschmalz, Karl Sommer, Hermann Pook (hintere Reihe).

Der Prozess gegen das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS war der vierte von insgesamt zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Er fand vom 13. Januar bis zum 3. November 1947 im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht statt.

Angeklagt waren 18 Spitzenfunktionäre des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes (SS-WVHA). Die Anklagepunkte betrafen vor allem die gemeinsame „Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Mitglied in einer verbrecherischen Organisation“.

Der Hauptangeklagte Oswald Pohl, Leiter des SS-WVHA, wurde hingerichtet. Bei drei weiteren Angeklagten wurde ebenfalls die Todesstrafe verhängt, aber in eine Haftstrafe umgewandelt. Elf Angeklagte erhielten Haftstrafen, davon drei lebenslänglich, die anderen mit Haftzeiten von 10 oder 20 Jahren. Drei wurden freigesprochen. Acht der Verurteilten profitierten von einer späteren Reduzierung des Strafmaßes. In den Jahren 1951 bis 1954 wurden elf Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen.


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