Prozesspolitik

Prozesspolitik ist eine Form der Wirtschaftspolitik, bei welcher der Staat die Wirtschaftsprozesse direkt beeinflusst, um den Wirtschaftsablauf zu stabilisieren, oder das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu fördern.[1]

Nach den Zielrichtungen wird unterschieden:

  1. Konjunkturpolitik im engeren Sinne: Ziel ist die Verminderung von Konjunkturausschlägen. Die Konjunkturpolitik kann wiederum in nachfrage- und angebotsorientierte Politik unterschieden werden.[1]
  2. Wachstumspolitik: setzt an den Grundlagen des Wachstums an (z. B. der Investitionstätigkeit, dem Humankapital oder den Umweltressourcen). Sie ist im Gegensatz zur Konjunkturpolitik eher langfristig ausgerichtet.[1]
  3. Strukturpolitik: Die Reaktion auf regionale Ungleichgewichte und Krisen einzelner Branchen oder Sektoren der Wirtschaft.[1]
  4. Verteilungspolitik: zur Korrektur der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
  5. Konjunkturpolitik im weiteren Sinne: Magisches Viereck: Stabilisierungspolitik (→ Stabilitäts- und Wachstumsgesetz).

Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik, die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Preispolitik und die Einkommenspolitik.

  1. a b c d Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik

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