Prozesspolitik ist eine Form der Wirtschaftspolitik, bei welcher der Staat die Wirtschaftsprozesse direkt beeinflusst, um den Wirtschaftsablauf zu stabilisieren, oder das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu fördern.[1]
Nach den Zielrichtungen wird unterschieden:
- Konjunkturpolitik im engeren Sinne: Ziel ist die Verminderung von Konjunkturausschlägen. Die Konjunkturpolitik kann wiederum in nachfrage- und angebotsorientierte Politik unterschieden werden.[1]
- Wachstumspolitik: setzt an den Grundlagen des Wachstums an (z. B. der Investitionstätigkeit, dem Humankapital oder den Umweltressourcen). Sie ist im Gegensatz zur Konjunkturpolitik eher langfristig ausgerichtet.[1]
- Strukturpolitik: Die Reaktion auf regionale Ungleichgewichte und Krisen einzelner Branchen oder Sektoren der Wirtschaft.[1]
- Verteilungspolitik: zur Korrektur der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Konjunkturpolitik im weiteren Sinne: Magisches Viereck: Stabilisierungspolitik (→ Stabilitäts- und Wachstumsgesetz).
Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik, die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Preispolitik und die Einkommenspolitik.
- ↑ a b c d Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Prozesspolitik