R v Brown | ||||
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House of Lords | ||||
Entschieden am 11. März 1993 | ||||
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Sachverhalt | ||||
Vorinstanzen | ||||
Entscheidung | ||||
Ratio decidendi | ||||
Besetzung | ||||
Mehrheitsmeinung: Lord Templeman, Lord Jauncey, Lord Lowry | ||||
Zustimmend: | ||||
Dissens: Lord Mustill, Lord Slynn | ||||
Angewandte Gesetze/Präzedenzfälle | ||||
R v Brown (1994) 1 AC 212 ist eine Entscheidung des House of Lords aus dem Jahre 1993, bei dem homosexuelle BDSMler wegen der Ausübung einvernehmlicher sadomasochistischer Praktiken nach englischem Strafrecht verurteilt wurden. Das Verfahren führte zu einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Die Bezeichnung Operation Spanner wurde zufällig ausgewählt.[1]