Racial Profiling

Demonstration. Im Vordergrund ein junger schwarzer Mann mit offenen Mund, der mit nach oben ausgestreckten Arm ein Pappschild in die Bildmitte hält mit der Aufschrift: „FUCK RACIAL PROFILING“. Auf dem Pappschild ist ein schwarze Gesichtsfläche rechts und links das gleiche Schattenbild gespiegelt. Allerdings ist dort der Hintergrund schwarz und die Fläche des Kopfes farblich ausgespart.
Protest gegen Racial Profiling
Demonstration. Im Bildvordergrund eine schwarze Frau mit gesenkten Blick. Sie trägt mit beiden Händen ein schwarzes Schild mit der Aufschrift: „MARCH TO END RACIAL PROFILING“
Stiller Marsch in New York

Als Racial Profiling (auch rassistische Profilerstellung oder ethnisches Profiling genannt) werden die verdachtsunabhängigen Kontrollen von Personen durch Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten bezeichnet, die zumindest mit auf dem physischen Erscheinungsbild beruhen.[1][2] Äußere rassifizierte oder ethnisierte Merkmale wie Hautfarbe, (vermutete oder tatsächliche) Religionszugehörigkeit, Sprache oder Herkunft der betroffenen Menschen, Gesichtszüge einer Person werden von vornherein als verdächtig betrachtet und als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen herangezogen.[3] Im Englischen wird der Begriff seit den 1990er-Jahren als politisches Schlagwort verwendet, von einem amerikanischen Bundesrichter wurde er zum ersten Mal 1998 gebraucht.[4] Im deutschsprachigen Raum hat sich die Verwendung des englischen Begriffs als Anglizismus durchgesetzt.

Racial Profiling wird als diskriminierend und ineffektiv beurteilt und ist in vielen Ländern, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten verboten. in Israel wird aus Gründen der Terrorabwehr auf Racial Profil zurückgegriffen.[3] In der Bundesrepublik verstoßen anlasslose Personenkontrollen allein aufgrund eines phänotypischen Erscheinungsbildes gegen das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 GG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das in der internationalen Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) angelegte Verbot der rassistischen Diskriminierung.[2] Racial Profiling wird dem institutionellen Rassismus zugeordnet.

  1. Fragen und Antworten zum Racial Profiling. In: Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Abgerufen am 10. November 2024.
  2. a b Vanessa Eileen Thompson: "Racial Profiling", institutioneller Rassismus und Interventionsmöglichkeiten. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 10. November 2024.
  3. a b Christian Böhme, Johannes C. Bockenheimer: Welche Lehren Israel aus dem Terror gezogen hat. In: Der Tagesspiegel. 27. Juli 2016, abgerufen am 22. April 2021.
  4. Guy Padula: Colorblind Racial Profiling: A History, 1974 to the Present. Routledge, 2018, ISBN 978-1-351-70443-4.

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