Der Rahmenvertrag ist in der Wirtschaft ein Vertrag, der den künftigen Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge zum Inhalt hat, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen. Er regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung, die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden muss.
Vertragspartner sind juristische Personen, Personengesellschaften oder auch (seltener) natürliche Personen, die eine Zusammenarbeit anstreben, welche ihnen künftig Rechtssicherheit bieten soll. Der Rahmenvertrag sichert eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung.[1] In Betracht kommt zwischen beiden etwa ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis. Der Rahmenvertrag kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vor, sondern leitet sich aus der allgemeinen Vertragsfreiheit des Schuldrechts ab.