Im Staatsaufbau der Deutschen Demokratischen Republik waren die Räte der Bezirke die Exekutivorgane der jeweiligen Bezirkstage (Legislative) in den 14 Bezirken der DDR. Zudem war der hauptstädtische Magistrat von Berlin als Organ der Stadtverordnetenversammlung von Ost-Berlin einem Rat des Bezirkes gleichgestellt und in seinen Aufgaben, Rechten und Pflichten ebenbürtig.
Die Räte der Bezirke bildeten somit gewissermaßen die mittlere staatliche Verwaltungsebene der DDR, waren allerdings unmittelbares Vollzugsorgan ihres jeweiligen Bezirkstages. Somit ist ein Vergleich mit einem heutigen Regierungspräsidium oder einem Landesverwaltungsamt nur bedingt angebracht.