Rauschtat

Als Rauschtat wird im deutschen und österreichischen Strafrecht eine Straftat bezeichnet, die ein Täter begangen hat, der wegen eines Rausches schuldunfähig ist. Die Schuldunfähigkeit führt dazu, dass der Täter nicht direkt wegen der begangenen rechtswidrigen Tat bestraft werden kann.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne