Der Rautenkranz ist in der Heraldik ein Stilelement, das in Wappen über die Heroldsbilder und gemeinen Figuren gelegt wird und so eine Besonderheit darstellt. Er ist eine Zierleiste, die mit grünen Blättern besetzt und dem Kronensegment ähnlich ist. Den Rautenkranz rechnen Heraldiker zu den gemeinen Figuren. Er wird schräg über das Wappen gelegt. Ob er gebogen oder gerade dargestellt wird, ist nicht von Bedeutung. Wird er gebogen blasoniert (beschrieben), sollte er auch so dargestellt werden. Die gerade Ausführung würde das Wappen nicht mindern. Der Ursprung ist nicht eindeutig geklärt. Es wird ein zufälliger Blattschmuck als Anfang vermutet, wobei ein Zusammenhang mit der früher als unheilabwehrend angesehenen Pflanze Raute nicht ausgeschlossen ist.[1] Heraldiker gehen vom Schapel oder der Sendelbinde aus; dieser mittelalterliche Kopfputz der Frauen bestand aus einem Kreuz von Blumen. Er war ein Geschenk der Frauen an die Ritter, die den Kranz an ihren Helm steckten.
Über den Rautenkranz ist in der Literatur viel geschrieben worden.[2] Er ist ab 1262 in den Wappen des Herzogtums Sachsen und später auch in denen der Wettiner zu finden. Auch in den Wappen der Herzöge von Savoyen, im Wappen der Fürsten von Liechtenstein und im Wappen der thüringischen Familie derer von Wegeleben ist ein Rautenkranz.[3] Der Anfang wurde auf etwa 1473 gesetzt, da eine Wappendarstellung in der Staatsbibliothek Wien den Rautenkranz als wirklichen Kronenreif zeigt.