Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Rechnung (Begriffsklärung) aufgeführt.
Unter Rechnung (veraltet auch Faktura oder Faktur[1]) wird jedes Dokument verstanden, das die Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zum Inhalt hat, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
↑Friedrich Hügli: Die einfache Buchhaltung in leichtfasslicher Darstellung. 3. Auflage. Wyss, Bern 1904, S.11–12.