Dieser Artikel beschreibt die lauterkeitsrechtliche Fallgruppe. Für die vorsätzliche Falschanwendung von Recht siehe Rechtsbeugung.
Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer.