Rechtsmissbrauch ist die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende zweckwidrige Inanspruchnahme einer eigentlich zustehenden Rechtsposition. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben, wenn lediglich der Zweck verfolgt wird, einem anderen Schaden zuzufügen. Versucht er es dennoch, steht dem Benachteiligten dagegen die Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung zu.