Die Regelstudienzeit (auch Regelzeit, in Österreich auch Mindeststudienzeit[1]) ist die Semesterzahl, die bis zum Abschluss eines Vollzeitstudiengangs nach der Prüfungs- oder Studienordnung eines Studiengangs an der jeweiligen Hochschule vorgesehen ist. Sie war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums die Streichung ihres Faches aus dem Angebot der Universität befürchten zu müssen. Die tatsächliche individuelle Studienzeit kann der Regelstudienzeit entsprechen oder sie unter- bzw. überschreiten.
Die Regelstudienzeit wird weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung geregelt.