Mit der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae (lat. für Regierung der Gesamtkirche) vom 15. August 1967 hat Papst Paul VI. eine Umorganisation und Neuordnung für die Römische Kurie angeordnet. In Entsprechung, zu den Wünschen des Zweiten Vatikanischen Konzils, hatte Paul VI. umgehend die Neuordnung der Kurie verwirklicht und ergänzte sie durch zusätzliche Reformmaßnahmen.