Die Reichsacht (auch Reichsbann, kurz Acht oder Bann (Recht)[1]) war eine besondere Form der Acht, die im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängt werden konnte. Die Ächtung (Fried- und Rechtloserklärung) – vor allem bei Ladungs- oder Urteilsungehorsamkeit – erstreckte sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches.[2]