Reichsgesetzgebung 1848/1849

Reichsgesetzblatt 1848

Die Reichsgesetzgebung der Jahre 1848 und 1849 lag in den Händen der Frankfurter Nationalversammlung. Die Nationalversammlung sah sich, weil durch das Volk gewählt, als dazu berechtigt an und verabschiedete eine Reihe von Reichsgesetzen. Die Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt veröffentlicht.

Die Gesetze der Nationalversammlung (die sich darin Reichsversammlung nannte) wurden von den Regierungen der Einzelstaaten teilweise anerkannt oder übernommen. Das Reichsrecht trat an die Stelle des Bundesrechtes des Deutschen Bundes.

Laut Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849 hätten der Kaiser einerseits und der Reichstag andererseits an der Gesetzgebung mitgewirkt. Der Kaiser konnte ein Gesetz allerdings nicht verhindern (das wäre ein absolutes Veto gewesen), sondern den Beschluss nur aufschieben (suspensives Veto). Einem Gesetz mussten beide Häuser des Reichstags zustimmen, mit einer wiederholten Zustimmung später konnte ein Veto des Kaisers überstimmt werden.


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