Die Reichsmusikkammer (RMK) war eine nationalsozialistische Institution, welche die Aufgabe hatte, systemkonforme oder dem NS-System genehme Musik zu fördern, aber solche zu unterdrücken, die der damals gewünschten Gesinnung oder Kulturauffassung widersprach. Sie war daher Teil der so bezeichneten „Gleichschaltung“ der deutschen Gesellschaft im Dritten Reich zwischen 1933 und 1945.[1]