Der ungarische Landtag, ab 1867 Reichstag (ungarisch Országgyűlés), war als Vorgänger des heutigen ungarischen Parlaments die gesetzgebende Versammlung des Königreichs Ungarn bis 1918. Der Reichstag bestand aus zwei Kammern, der Magnatentafel, in der die Magnaten und der hohe Klerus saßen, und der Repräsentantentafel (Ablegatentafel), dem Abgeordnetenhaus, zu dem die Komitate, freien Distrikte und Städte Deputierte entsandten. Das Zweikammernsystem setzte sich ab 1608 dauerhaft durch.[1][2] Das Fürstentum Siebenbürgen verfügte bis 1865 über einen eigenen Landtag; der kroatische Landtag, der Sabor, tagte bis 1918.