Als reichsunmittelbar oder reichsfrei wurden im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Stände – Personen und Territorien – bezeichnet, die unmittelbar dem Kaiser und keinem anderen Landesherrn unterstanden. Sie wurden als Reichs- oder Immediatstände bezeichnet.[1]
Die Institution der Reichsunmittelbarkeit, die seit dem 12. Jahrhundert belegt ist, bildete ein Grundelement im Stufenbau des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation und beschreibt die staatsrechtliche Stellung eines lokalen oder regionalen Herrschaftsträgers, der dem König oder Kaiser und den Reichsinstitutionen ohne Zwischeninstanzen unterstand.[2] Davon abzugrenzen war die landsässige, reichsmittelbare Herrschaft.