Remittende

Als Remittenden (lateinisch remittere, „zurückschicken“) bezeichnet man die im Einzelhandel nicht verkauften Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen, die im Rahmen der Remission an die Verlage oder Hersteller zurückgesandt werden dürfen.

Remittenden sind nicht verkaufte Bücher, Zeitschriften oder Zeitungen, die der Händler an den Verlag zurückgibt, sei es, dass sie mit einem Rückgaberecht (Remissionsrecht) geliefert wurden oder der Verlag die Rückgabe fest gelieferter Exemplare gestattet.[1] Auch Barsortimente erlauben in der Konditionsgestaltung mit den Buchhandlungen die Remission eines Prozentsatzes des Jahresbezugs. Das Remissionsrecht ist ein klassisches Recht im Buch- und Zeitungseinzelhandel,[2] das in den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dieser Absatzketten enthalten ist. Das Rückgaberecht ist daher vertraglich gesichert, so dass der Einzelhandel die unverkauften Exemplare an die vorherige Handelsstufe oder Handelskette (meist der Presse-Grosso) gegen Erstattung des Einkaufspreises zurückgeben darf. Die Remittenden werden also in umgekehrter Lieferkette über den Einzelhandel und das Presse-Grosso an den Verlag zurückgegeben. Dieser trägt hierdurch das alleinige Absatzrisiko.

  1. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel (Hrsg.), 1979, S. 2490.
  2. Heinz Pürer/Heinz-Werner Stuiber/Johannes Raabe, Medien in Deutschland, Bände 1–2, 1996, S. 214.

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