Als res iudicata (lateinisch für ‚entschiedene Sache‘) bezeichnet man in der juristischen Terminologie ein rechtskräftig ergangenes Urteil durch ein anderes Gericht bzw. eine als rechtskräftig anerkannte Sache (Heirat, Scheidung, Kauf, Erbschaft).
Als res iudicata pro veritate accipitur kommt dem Sinnspruch die Übersetzung: Das Urteil gilt als Wahrheit zu.[1]