Ressortprinzip

Das Ressortprinzip ist ein deutscher Regierungsgrundsatz, der besagt, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung leitet. Dabei muss er sich an die Richtlinien der Politik halten, die durch den Bundeskanzler vorgegebenen werden.

Das Ressortprinzip ist im Grundgesetz festgelegt im Art. 65 Satz 2[1]: „Innerhalb dieser Richtlinien (Anm: des Bundeskanzlers) leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“

  1. vgl. auch z. B. Art. 55 LV NRW, Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LV Nds, Art. 89 LV Bbg

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