Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung

Regierungssystem laut Frankfurter Reichsverfassung von 1849

Die Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung setzte schon bald nach der Verkündung am 28. März 1849 ein. Diese für ganz Deutschland gedachte Reichsverfassung wäre nach Ansicht der Frankfurter Nationalversammlung bereits in Kraft getreten, doch die größeren deutschen Staaten erkannten sie nicht an. Die Frankfurter Reichsverfassung war aber ausdrücklich das Vorbild für die Erfurter Unionsverfassung, deren Entwurf schon Ende Mai 1849 für das Dreikönigsbündnis vorlag.

Das Frankfurter Vorbild wirkte direkt oder indirekt, über die Unionsverfassung, auf Verfassungen der Einzelstaaten, insbesondere der Teil über die Grundrechte des deutschen Volkes. Einen wenn auch immer schwächeren Einfluss hatte sie auf die späteren gesamtdeutschen Verfassungen des 19. und 20. Jahrhunderts; in selteneren Fällen wird sie noch heute für einen historischen Rechtsvergleich herangezogen.


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