Eine Rezeptur ist die Zusammensetzung eines Arzneimittels, das in der Apotheke für einen bestimmten Patienten aus den benötigten Ausgangsstoffen hergestellt wird, meistens auf ärztliche Verordnung. Die Bezeichnung Rezeptur kann sich auch auf die Zusammensetzung bzw. Zubereitung von Pflegemitteln oder Nahrungs- und Genussmitteln beziehen.[1]
Wird eine Rezeptur nachweislich häufiger verordnet, darf die Apotheke das Arzneimittel nach der Apothekenbetriebsordnung mit Einschränkungen als Fertigarzneimittel im Voraus herstellen. In diesem Fall spricht man auch von Defektur (bezüglich der Herstellungserlaubnis) oder verlängerter Rezeptur (bezüglich der Zulassungspflicht).
Im fachsprachlichen Gebrauch der Apotheken kann mit Rezeptur auch die Zubereitung eines Arzneimittels nach Rezept gemeint sein oder auch der Arbeitsraum, in dem die Arzneimittel zubereitet werden.[2] In Österreich wird die Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken nach ärztlicher Verschreibung magistrale Zubereitung genannt, in der Schweiz ist der Begriff Formula magistralis üblich.