Kreuz | |
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Wappen | |
Wahlspruch: Deus lo vult („Gott will es“) | |
Basisdaten | |
Amtssprache | Italienisch |
Rechtsstatus | Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl |
Sitz des Ordens (admin.) | Palazzo Della Rovere Via della Conciliazione 33, Rom |
Sitz des Ordens (jur.) | Gran Magistero dell’O.E.S.S.H. 00120 Vatikanstadt |
Sitz des Großmeisteramts | Borgo S. Spirito, 73 00193 Rom |
Kardinal-Großmeister | Fernando Kardinal Filoni (seit 8. Dezember 2019) |
Großprior | Pierbattista Kardinal Pizzaballa OFM Lateinischer Patriarch von Jerusalem |
General-Statthalter | vakant |
General-Gouverneur | Leonardo Visconti di Modrone (seit 2017) |
Mitglieder | ca. 30.000 (2024)[1] |
Webseite | www.oessh.va |
Der Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem (lateinisch Ordo Equestris Sancti Sepulcri Hierosolymitani, Ordenskürzel OESSH, auch als Grabesritter bekannt) ist neben dem Malteserorden einer von zwei Päpstlichen Ritterorden.[2][3][4]
Der Orden ist ein im 19. Jahrhundert konstituierter römisch-katholischer Laienorden. Im Jahre 1868 wurde diese Laienvereinigung als Ritterorden vom Heiligen Grab durch Papst Pius IX. konstituiert. Die Gründung der deutschen Statthalterei dieses Päpstlichen Laienordens erfolgte am 8. Dezember 1933. Aufgabe des Ordens ist es seitdem, die katholische Kirche im Heiligen Land zu fördern und durch weltweite Aktivitäten zu unterstützen.[2] Von allen geistlichen Ritterorden der katholischen Kirche, z. B. Malteserorden und Deutschritterorden, die beide bereits während der Kreuzzüge im Heiligen Land gegründet worden sind und dort auch ansässig waren, ist der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem demnach zum einen der jüngste päpstliche Ritterorden; zum anderen war er – in Rom gegründet – nie im Heiligen Land beheimatet. Der Orden steht aufgrund historischer, rechtlicher und geistiger Bande direkt unter dem Schutz des Heiligen Stuhls und ist eine juristische Person des kanonischen Rechts gemäß Bestätigung durch Papst Pius XII. vom 14. September 1949, Johannes XXIII. vom 8. Dezember 1962 wie auch Papst Paul VI. vom 19. Juli 1977[2] sowie – aufgrund einer Bestätigung durch Papst Johannes Paul II. vom 1. Februar 1996 – eine juristische Person des Vatikanstaates und dadurch eine päpstlich anerkannte Gemeinschaft katholischer Laien und Priester.[2]
Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem genießt die gleiche unmittelbare Anerkennung wie der Malteserorden. Beide sind die einzig vom Heiligen Stuhl anerkannten Ritterorden der katholischen Kirche, die zudem in einem besonderen Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl stehen.[5][6] Beide Orden haben ihren Ursprung nicht einer päpstlichen Stiftung zu verdanken, allerdings ist der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem kein Orden im Sinne des CIC.