Roe v. Wade | |
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Verhandelt: | 13. Dezember 1971 11. Oktober 1972 |
Entschieden: | 22. Januar 1973 |
Name: | Jane Roe et al. v. Henry Wade, District Attorney of Dallas County |
Zitiert: | 410 U.S. 113; 93 S. Ct. 705; 35 L. Ed. 2d 147; 1973 U.S. LEXIS 159 |
Sachverhalt | |
Sammelklage im Namen schwangerer Frauen gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen des Bundesstaates Texas | |
Entscheidung | |
Die Gesetze des Staates Texas bezüglich eines Schwangerschaftsabbruches verletzen nach dem 14. Zusatzartikel der Verfassung das Recht der Frauen, über die Fortführung oder Beendigung einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden. Gesetzliche Verbote des Schwangerschaftsabbruches sind im ersten Trimester der Schwangerschaft gar nicht, im zweiten Trimester nur eingeschränkt möglich, im dritten Trimester zulässig, solange nicht Leben oder Gesundheit der Schwangeren auf dem Spiel stehen. | |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Blackmun, Brennan, Marshall, Powell |
Abweichende Meinung: | Burger, Douglas, Stewart |
Mindermeinung: | White, Rehnquist |
Angewandtes Recht | |
14. Zusatzartikel der Verfassung, Texas Code of Criminal Procedure Artikel 1191–94, 1196 | |
Aufgehoben durch | |
Planned Parenthood v. Casey 505 U.S. 833 (1992) teilweise, Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization |
Roe v. Wade (Roe versus Wade, deutsch „Roe gegen Wade“) war eine Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht, die der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. Januar 1973 fällte.[1] Nach ihr verletzte ein Strafgesetz des US-Bundesstaats Texas zum Schwangerschaftsabbruch das verfassungsmäßige Recht einer Frau, über Abbruch oder Fortführung ihrer Schwangerschaft selbst zu entscheiden. Die Benennung des Falls ergibt sich aus dem anonymisierten Namen der klagenden Frau („Jane Roe“) und dem Namen eines texanischen Bezirksstaatsanwalts (Henry Wade), gegen den sich die Klage aus formalen Gründen richtete. Anfang der 1970er Jahre galten ähnliche Gesetze wie in Texas in der Mehrheit der Bundesstaaten.
Grundsätzlich gab Roe v. Wade Frauen das Recht, über Abbruch oder Fortführung einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dieses Recht sei zwar „fundamental“, aber nicht „absolut“. Insbesondere müsse das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch gegen staatliche Interessen am Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und am Schutz des werdenden Lebens abgewogen werden. Als Ergebnis dieser Abwägung band der Supreme Court das Abtreibungsrecht der US-Bundesstaaten an die drei Trimester der Schwangerschaft: Während des ersten und zweiten Trimesters dürften Abtreibungen nicht verboten werden. Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Schwangeren seien jedoch statthaft. Etwa ab Beginn des dritten Trimesters trete der Schutz des auch außerhalb des Mutterleibes zunehmend lebensfähigen Fötus in den Vordergrund. Die Bundesstaaten dürften daher ab Beginn des letzten Trimesters Abtreibungen verbieten – außer wenn Leben oder Gesundheit der Mutter gefährdet seien. Bundesstaatliche Abtreibungsgesetze wurden sehr strikten richterlichen Kontrollen unterworfen.
In der Entscheidung Planned Parenthood v. Casey 505 U.S. 833 (1992) gab der Supreme Court die Trimester-Einteilung zu Gunsten einer ausschließlichen Orientierung an der Lebensfähigkeit des Fötus auf. Die spätere Entscheidung ließ zudem auch für frühe Stadien der Schwangerschaft bundesstaatlich verfügte Beratungspflichten und Wartezeiten zu, solange diese nicht zu einer übermäßigen Belastung der Schwangeren führen (undue burden).
Am 24. Juni 2022 wurden Roe und Casey in Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization durch den Obersten Gerichtshof in einer 5-zu-4-Entscheidung aufgehoben. Mangels eines umfassenden Bundesgesetzes können somit wieder die Bundesstaaten über die Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen entscheiden. Einzige bundesrechtliche Beschränkung ist der Partial-Birth Abortion Ban Act.