Das Rubrum (Plur. Rubra oder auch Rubren) ist die einem Schriftstück vorangestellte kurze Zusammenfassung seines Inhalts, im einfachsten Fall eine Betreffzeile. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, den nach ihm folgenden Inhalt schon am Anfang richtig einordnen zu können (in die richtige Rubrik). Bei amtlichen Gebührenbescheiden oder Rechnungen ist im Rubrum neben dem Betreff auch die Rechtsgrundlage aufgeführt.