Sachsenspiegel

Die Wahl des Königs nach dem Heidelberger Sachsenspiegel (um 1300; Universitätsbibliothek Heidelberg). Oben: Die drei geistlichen Kurfürsten zeigen auf den König. Mitte: Der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches
Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel
(um 1336, Landesbibliothek Oldenburg)
Sachsenspiegel-Handschrift von 1385 der Stadtbibliothek Duisburg

Der Sachsenspiegel (niedersächsisch Sassenspegel, mittelniederdeutsch: Sassen Speyghel) des Eike von Repgow gilt als das bedeutendste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters. Entstanden zwischen 1220 und 1235, ist es neben dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch zugleich das älteste seiner Art und das früheste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Stück Prosaliteratur.

Das Werk gehört zur so genannte Spiegelliteratur des Mittelalters und ist das bekannteste Beispiel eines Rechtsspiegels. Es gibt vorrangig germanisch-deutsches Gewohnheitsrecht, zu einem kleinen Teil aber auch römisches und kanonisches Recht wider. Die neuere Forschung hebt in diesem Zusammenhang die kirchenrechtlichen Einflüsse hervor.

Überliefert ist das Rechtsbuch in mehreren hundert Handschriften. Bei vier davon - dem Dresdner, dem Heidelberger, dem Oldenburger und dem Wolfenbütteler Sachsenspiegel - handelt es sich um teils vergoldete Bilderhandschriften. Dazu kommen insgesamt 435 Handschriften, von denen 341 das Landrecht und 94 das Lehnrecht wiedergeben, sowie einzelne Fragmente.


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